Medizinische Praxiskoordinatorin/ Medizinischer Praxiskoordinator

mit eidgenössischem Fachausweis

Wer über eine Berufsausbildung im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II verfügt, d. h. eine abgeschlossene Lehre mit EFZ, wie es zum Beispiel die medizinische Praxisassistentin/der medizinischer Praxisassistent (MPA) oder die Fachfrau/der Fachmann Gesundheit (FaGe) hat oder wer über eine Ausbildung auf der Tertiärstufe verfügt (Abgeschlossene Ausbildung auf einer Höheren Fachschule, Fachhochschule und Universitätsabschluss) und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, kann die Ausbildung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin MPK starten.
Während der Weiterbildung sollte der Zugang zu einer Praxis gewährleistet sein.

Bei der Ausbildung zur medizinische Praxiskoordinatorin/zum Medizinischen Praxiskoordinator kann zwischen den zwei eigenen Berufsbildern: Klinischen Richtung und der Praxisleitenden Richtungen gewählt werden. Die medizinische Praxiskoordinatorin/der Medizinischen Praxiskoordinator nimmt in Mehrarztpraxen (Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft) oder in Gesundheitszentren eine Kaderposition ein.

  • Zum Aufgabenbereich in der klinischen Richtung gehört die selbständige Betreuung von Patienten mit einer oder mehreren chronischen Erkrankungen unter der Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes.
     
  • Zum Aufgabenbereich in der praxisleitenden Richtung gehören: Das Koordinieren von effizienten organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Verfahren, das selbständige Führen des Praxiswesens und des Personals, das Einkommensmanagement, das Praxismarketing, das Betreuen von komplexen Informatiksystemen sowie die Qualitätssicherung.

Diplome
Mir dem Verbandsdiplom SVMB (Schweizerischer Verband Medizinischer Berufsschulen) wird nachgewiesen, dass 4 Module: Praxismanagement, Personalführung, Qualitätsmanagement sowie Rechnungswesen plus die Diplomarbeit nach den Richtlinien des Verbandes erfolgreich abgeschlossen wurden. Anschliessend wird mit der bestandenen Berufsprüfung der eidgenössische Fachausweis erlangt.